Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF SEMINAR
Das Wichtigste IN KÜRZE:
Aufbauseminar für Fahranfänger
Während der Probezeit einen Verstoß begangen?
Keine Sorge – bei der Führerscheinmanufaktur bist Du in den besten Händen:
- Wir garantieren regelmäßig stattfindende Aufbauseminare
- Wir kümmern uns um die bürokratische Abwicklung
- Wir informieren dich über die weiteren Schritte
Nach der Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger hast Du drei Monate Zeit das Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Gründe für die Anordnung können beispielsweise Smartphonebenutzung am Steuer, Fahren über eine rote Ampel oder über 21 km/h zu schnell, sein.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger wird aktuell von unserer Partnerfahrschule DriveX durchgeführt.
Solltest du einen A-Verstoß begehen, ist dieser so schwerwiegend, dass er sofort ein Aufbauseminar für Fahranfänger nach sich zieht. Zusätzlich wird der Verstoß mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie mindestens einem Punkt im Fahreignungszentralregister bestraft.
Beispiele für A-Verstöße sind:
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Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um mindestens 21 km/h.
- regelwidriges Benutzen des Smartphones während der Fahrt.
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Fahren mit BF17 ohne Begleitperson.
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zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften.
B-Verstoße sind weniger schwerwiegende Verstoße A-Verstoße. Das bedeutet, dass erst beim zweiten Verstoß ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet wird.
Beispiele für B-Verstöße sind:
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Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate.
- Fahren mit abgefahrenen Reifen (weniger als 1,8 mm Mindestprofiltiefe).
Ein besonderes Aufbauseminar wird nach einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss von der zuständigen Behörde angeordnet. Dieses Seminar darf nicht in einer Fahrschule stattfinden sondern bei einem Verkehrspsychologen.
Solltest Du das Aufbauseminar für Fahranfänger nicht innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist von zwei bis drei Monate besuchen, wird dir dein Führerschein entzogen und du darfst nicht mehr fahren. Erst nachdem du eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachreichst, kann der Führerschein neu erteilt werden. Erspare dir Zeit, Geld und Ärger und besuche das Seminar unbedingt während der Frist!
Solltest du während der Probezeit (wird auf insgesamt vier Jahre verlängert!) erneut durch einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße auffällig werden, wirst du von der Behörde schriftlich verwarnt. Darüber hinaus wird dir empfohlen an einer verkehrspsychologischen Beratung freiwillig teilzunehmen.
Solltest du nun ein drittes mal während der Probezeit auffällig werden, wird dir der Führerschein entzogen.
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein geschlossenes Seminar. Ein laufender Einstieg ist somit nicht möglich und vom Gesetzgeber verboten. Das bedeutet, dass man einzelne Teile des Seminars nicht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Seminar nachholen kann.
Die Probezeit verlängert sich von ursprünglich zwei Jahre (Ausstellungsdatum deiner Fahrerlaubnis) auf insgesamt vier Jahre.