FÜHRERSCHEINMANUFAKTUR

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Fehler zu machen ist ein Geschenk

Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF Seminar

Fehler machen 
 alle!

Unachtsam gewesen und den Verkehrsverstoß begangen, der dich wieder die Schulbank drücken lässt? Wir drücken mit dir zusammen die Schulbank! Denn Fehler passieren den Besten – daraus zu lernen tun allerdings nicht alle.

Der größten Fehler in der Situation wäre zu Urteilen. Das hat bereits eine andere Stelle getan. Zusammen mit dir schauen wir uns die Gründe an, die dazu geführt haben, dass du ein ASF-Seminar besuchen musst.

Wir möchten dir das Geschenk machen daraus zu lernen und mehr über die Beweggründe deines Handelns zu erfahren. Ganz urteilsfrei und interessiert.

Das Seminar findet in einer lockeren und nahbaren Atmosphäre statt. Wirf deine Befürchtung über Bord und lass uns gemeinsam aus dem Fehler lernen.

Wir begleiten dich durch diese Zeit. Du bist nicht alleine!

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

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Kein passender Termin dabei?

Wir bieten das Aufbauseminar auch als Einzelseminar an.

FAQ zum Aufbauseminar für Fahranfänger

  • Voraussetzungen Anordnung von der zuständigen Behörde.
  • Du hast in der Regel zwischen 2 und 3 Monate Zeit, das Seminar nach dem Datum der Anordnung zu besuchen.
  • Das Seminar kannst Du Deutschlandweit – unabhängig von deinem Wohnort besuchen.
  • Vier Termine zu jeweils 135 Minuten.
  • Eine circa 30 minütige Beobachtungsfahrt mit anderen Seminarteilnehmer:innen.
  • Zwischen dem ersten und dem letzten Termin müssen mindestens 14 Tage liegen.

Die generelle Probezeit für Fahranfänger beträgt 2 Jahre. Wer innerhalb der Probezeit gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt muss, je nach vergehen, eine Führerschein-Nachschulung besuchen. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen A-Verstoß und B-Verstoß. A-Verstoße sind schwerwiegender als B-Verstöße. Um zu einer Führerschein-Nachschulung verurteilt zu werden darf in der Probezeit ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen werden. (Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) Anlage 12)

Beispiele für A Verstöße

  • Verstoß gegen Promillegrenze (0,0)
  • Überschreiten der Geschwindigkeit 
  • Falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen
  • Nötigung (Drängeln, Lichthupe)
  • Zu dichtes Auffahren
  • Beim Führerschein mit 17 ohne Begleitperson gefahren
  • Fahren ohne Kfz-Zulassung
  • Telefonieren bzw. Hantieren mit einem elektronischen Gerät während des Fahrens
  • Unfallflucht

 

Beispiele für B Verstöße

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • HU-Untersuchung länger als 8 Monaten fällig
  • technische Mängel am Fahrzeug
  • Missbrauch von Kennzeichen

Nein, der Gesetzgeber schreibt vor, dass das Aufbauseminar für Fahranfänger in einer Gruppe von bis zu 12 Personen durchgeführt werden muss.

Mit einer Ausnahmegenehmigung ist auch ein Einzelseminar möglich. Hierfür musst du eine formlose Anfrage an die zuständige Behörde stellen. Nachdem wir die Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können wir mit dir das Einzelseminar terminieren.

Ein besonderes Aufbauseminar wird angeordnet bei einem Alkohol- oder Drogenverstoß am Steuer. Dieses Seminar kannst Du nicht in einer Fahrschule besuchen, wende dich hierzu am besten an: TÜV SÜD

Solltest Du nach erfolgreich absolviertem Aufbauseminar einen weiteren Kategorie A-Verstoß (oder zwei Kategorie B Verstöße) begehen wirst Du schriftlich von der zuständigen Behörde verwarnt. Bei einem dritten Verstoß wird Dir deine Fahrerlaubnis entzogen.

Die Probezeit dauert normalerweise zwei Jahre. Solltest Du ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet bekommen, verlängert sich die Probezeit automatisch auf insgesamt vier Jahre. Ausschlaggebend ist hierbei das Datum an dem dein Führerschein ausgestellt wurde (dieses findest Du auf der Rückseite deines Führerscheins).

Du solltest unbedingt an einem Aufbauseminar für Fahranfänger innerhalb der gesetzten Frist teilnehmen, um einen Führerscheinentzug zu vermeiden. Denn sonst kann dein Führerschein erst wieder neu erteilt werden, wenn Du eine Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Behörde vorlegen kannst. Bis dahin darfst Du nicht mehr fahren. Dir wird also der Führerschein entzogen. Dies ist mit Kosten von über 500 Euro verbunden. Um eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, musst Du an allen vier Terminen und der Beobachtungsfahrt teilnehmen.

Keine Sorge, das hört sich zunächst schlimmer an, als es letztendlich ist.
Bei der Beobachtungsfahrt bist Du in einer Gruppe von bis zu drei weiteren Fahranfängern aus deinem Kurs gemeinsam im Auto und beobachtest anhand eines Beobachtungsbogen, das Fahrverhalten der anderen. Es gibt weder eine Prüfung noch kann dir dein bereits vorhandener Führerschein wieder abgenommen werden.

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