Fahreignungsseminar (FES)
Gib Flensburg einen Minuspunkt
Ist dein Punktekonto wie ein Bonusheft nahezu vollgelaufen und der Gewinn, der Verlust deiner Fahrerlaubnis, in greifbarer Nähe? Dann helfen wir dir gerne dabei einen Punkt los zu werden und weitere zu vermeiden.
Die Gründe warum jemand zu viele Punkte hat sind so varianten Reich wie die Persönlichkeiten der Menschen. Wir möchten dich und das, was zu den Punkten geführt hat, verstehen. Auf Augenhöhe, mit Respekt und 100% Neutral. Wir sind keine Richter die ein Urteil über dich sprechen werden. Unser Interesse ist dir zu helfen, indem wir gemeinsam reflektieren was der ursächliche Kern deiner Punkte ist.
Bei uns bekommst du die individuelle Hilfe die du benötigst und baust einen Punkt in Flensburg mit dem Fahreignungsseminar ab!
Lieber direkt anfangen Minuspunkte zu sammeln?
Wie läuft das Fahreignungsseminar ab?
Buche dein FES Seminar
Buche deinen Termin für das Fahreignungsseminar. Bedenke bitte, dass du zum Punkteabbau beide Teilmaßnahmen besucht musst.
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme l
Dauer: 90 Minuten (zwischen den Verkehrspädagogischen Teil I & II müssen mindestens 7 Tage liegen).
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme II
Dauer: 90 Minuten (zwischen den verkehrspädagogischen Teilmaßnahmen I & II müssen mindestens 7 Tage liegen).
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme I
Dauer: 75 Minuten (zwischen den verkehrspsychologischen Teilmaßnahmen II und II müssen mindestens 3 Wochen liegen).
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme II
Dauer: 75 Minuten (zwischen den Verkehrspsychologischen Teil I und II müssen mindestens 3 Wochen liegen).
Was kostet mich das Fahreignungsseminar?
Buchen wir den nächsten Minuspunkt!
FAQ über das Fahreignungsseminar zum Punkteabbau
Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teil. Du musst beide Teile besuchen, um am Ende eine gültige Bescheinigung für den Punkteabbau zu erhalten.
Der verkehrspädagogische Teil umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und wird als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern in einer Fahrschule durchgeführt.
Beim verkehrspsychologischen Teil verbringst du zwei Einzel-Sitzungen zu je 75 Minuten. Zwischen den Sitzungen müssen mindestens 3 Wochen Abstand liegen.
Seit der Reform des Punktesystems 2014 hat sich auch das Verfallen einzelner Punkte grundlegend verändert. Jede Eintragung wird nach Ablauf ihrer Frist automatisch getilgt, unabhängig davon, ob weitere Punkte in der Zwischenzeit dazugekommen sind.
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt: 2,5 Jahre
- Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot: 5 Jahre
- Straftaten mit zwei Punkten: 5 Jahre
- Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug: 10 Jahre
Deinen aktuellen Punktestand im Fahreignungsregister kannst du schriftlich per Post oder online abrufen. Auf der Webseite des Kraftfahrtbundesamts erfährst du näheres zur Abfrage des Punktestands.
Durch den Besuch einen Fahreignungsseminars kannst du einen Punkt abbauen. Der Abbau ist einmal alle fünf Jahre möglich.
Wichtig ist, dass du nicht noch auf weitere Punkte “wartest”, also keinen weiteren Delikte bereits begangen wurden aber erst nach dem Seminar rechtskräftig werden. Wichtig ist hierbei nämlich nicht die Rechtskraft sondern der Tattag, also der Tag an dem das Vergehen tatsächlich begangen wurde.
Bei einem Punktestand von 8 wird dir dein Führerschein entzogen. Ein Abbau ist lediglich bis maximal 5 Punkte möglich.
Die einzelnen Stufen im Detail:
1-3 Punkte
Wer 1 bis 3 Punkte im Verkehrseignungsregister hat, wird lediglich vorgemerkt.
4-5 Punkte
Wer 4 oder 5 Punkte gesammelt hat, bekommt eine Ermahnung (kostenpflichtig) zugeschickt. Zeitgleich wirst du darauf darauf hingewiesen, dass du freiwillig an einem Seminar teilnehmen kannst, um einen Punkt abzubauen.
6-7 Punkte
Mit 6 oder 7 Punkten bekommst du schließlich eine Verwarnung. Ein Abbau von einem Punkte durch ein freiwilliges Seminar ist nun nicht mehr möglich.
8 Punkte
Mit 8 Punkten (oder mehr) wird der Führerschein entzogen.
Nach dem letzten Teil des Seminars bekommst du eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Diese Bescheinigung musst du nun zur zuständigen Behörde bringen. Das kann persönlich, postalisch oder per Boten erledigt werden. Die Teilnahmebescheinigung solltest du spätestens zwei Wochen nach Abschluss des Seminars abgegeben haben.