Führerschein umschreiben

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Deine Reise, dein Abenteuer

Endlich in einem neuen Land leben. Endlich angekommen in Deutschland. Die bürokratischen Hürden sind überwunden und du kannst jetzt endlich dein Leben genießen. Oder etwa nicht? 

Da ist ein winzig kleines Detail, was dir Probleme bereiten könnte. Dein Führerschein! In Deutschland gilt die Regel, dass ein nicht europäischer Führerschein binnen 6 Monate auf einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden muss, wenn du deinen festen Wohnsitz in Deutschland hast. Klingt nach viel Bürokratie und Arbeit? Wir helfen dir!

Unser professionelles und erfahrenes Team hilft dir von A-Z alles so unbürokratisch und schnell zu erledigen, so dass du dich wieder auf das wesentliche konzentrieren kannst. Dein neues Leben in Deutschland. 

Mit unsere Fahrlehrer, die fließend Englisch sprechen und direkt von uns ausgebildet werden, wird die Führerscheinumschreibung zu einem unvergesslichen Erlebnis. 

ausländischen Führerschein umschreiben

Was muss ich alles über die Umschreibung meines Führerscheins wissen?

Jede Person die einen Führerschein aus eine Land außerhalb der EU/EWR besitzt und länger als 6 Monate in Deutschland aufhält.

  • Antrag: 
Du musst einen Antrag bei der Führerscheinstelle für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins einreichen. Hierfür benötigst du auch einen Personalausweis/Pass und ein biometrisches Passfoto
 
  • Nachweise
Du benötigst einen aktuellen Sehtest und die Bescheinigung an der Teilnahme eines Ersten-Hilfe-Kurses
 
  • Ausländischer Führerschein: 
Ihr originaler ausländischer Führerschein und eine beglaubigte Übersetzung sind notwendig.
 
  • Fahrprüfungen

Je nach Herkunftsland musst du eine theoretische und/oder eine praktische Prüfung absolvieren. Eine generelle Anzahl an theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten sind nicht vorgeschrieben. Eine Liste der Prüfungen die vorgeschrieben sind findest du hier:

 
Sollte das Land in dem du dein Führerschein erworben hast, nicht in der Liste stehen, musst du sowohl die theoretische, als auch praktische Prüfung absolvieren. 
  • Durchgängig gültiger ausländischer Führerschein
  • körperliche und geistige Eignung
was benötige ich um meinen Führerschein umschreiben zu können?

Was kostet mich die Umschreibung meines Führerscheins?

Wie läuft die Ausbildung ab?

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Vertragsabschluss & Startschuss

Lass dich von uns individuell beraten und unterschreibe deinen Vertrag.

Dein Start bei uns

Unterrichtszeiten: 18:00 - 21:00 Uhr

Theorieblock

Besuche die 14x Theorieunterrichte innerhalb von 7 Werktagen.

Theorieunterricht

Simulator

Simulator Flatrate

Nutze unsere Simulatorflatrate und setz dich so oft wies geht auf den Simulator und fühle dich sicher wie nie.

Training

Parktische Ausbildung

Stunden im Fahrzeug

Jetzt gehts los mit dem Fahren. Am Simulator Sicherheit gewonnen, damit Du jetzt durchstarten könntest.

Praxisunterricht

135 Minuten

Glückwunsch

Ab in die wiedergewonnene Freihheit! Nach einer erfolgreich abgelegten Theorie und Praxis Prüfung hast du den Schein in der Tasche und kannst durchstarten

Vierter Termin

Du hast Fragen?

Wir beraten dich gerne persönlich

FAQ zum Autoführerschein

Du darfst mit dem Führerschein der Klasse B folgende Fahrzeuge führen

  • Mehrspurige Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen mit Automatikgetriebe
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes). Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr (21 Jahre) nur bis zu einer maximalen Leistung von 15 KW. Ein mitführen von Anhängern mit dem Trike, ist für alle Führerscheine die nach dem 19.01.2013 erworben wurden, nicht erlaubt
  • Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 Kg oder einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg wenn Zugfahrzeug und Anhänger ein zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonne nicht überschreitet. Falls du schwerere Anhänger ziehen möchtest, kannst du bei uns auch den BE-Führerschein machen. Damit kannst du einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen ziehen.
    Mehr Informationen zu der Führerscheinklasse BE
  • Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Km/h; mit Anhänger bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 25 Km/h
  • Zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 Km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder Elektromotor mit bis zu 4 KW

Die Führerscheinerweiterung B197, erlaubt dir das Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe. Die Einschränkung für die alleinige Nutzung von Fahrzeugen von Automatikgetrieben fällt also weg. Die Schlüsselzahl wird, genauso wie andere Führerscheinerweiterungen in deinem Führerschein eingetragen. Somit hast du die volle Freiheit alle mehrspurigen Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen, zu führen.

Vorweg ist es wichtig zu erwähnen, dass die Anzahl der Fahrstunden sehr variabel sind und abhängig davon sind wie das fahrerische Geschick ist. Individualität wird bei uns gelebt und das auch bei der Fahrausbildung.

Bei den Fahrstunden muss  zwischen Pflichtfahrstunden (Sonderfahrten) und Übungsstunden unterschieden werden. Die Pflichtfahrstunden betragen in der Summe 12 Sonderfahrten á 45 Minuten (5x Überlandfahrt; 4x Autobahnfahrt; 3x Fahrten in Dunkelheit und Dämmerung). Hinzu kommen Übungsstunden, die wir nach Bedarf mit dem FahrschülerInnen einplanen. Diese haben das Ziel die praktische Prüfung zu bestehen. Auch liegt uns die Verkehrssicherheit und somit dein leibliches Wohl, nach Erwerb deines Führerscheins am Herzen.

Insgesamt musst 14 Doppelstunden á 90 Minuten belegen. Hiervon entfallen 12 Doppelstunden auf den Grundstoff (allgemeine Verkehrsregeln, Verkehrsbeobachtung, Verhalten im Straßenverkehr etc.) und 2 Doppelstunden auf klassenspezifischen Stoff (Technische Bedingungen, Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Anhängerzügen). Du musst alle theoretischen Stunden belegt haben um für die Theorieprüfung zugelassen zu werden.