VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN AUTOFÜHRERSCHEIN
Hier erfährst du alles über die Beantragung deines Autoführerscheins. Du kannst bei der Führerscheinmanufaktur bereits beginnen, ohne den Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt hast. Da die Prüfungen (egal ob theoretisch oder praktisch) erst möglich sind, wenn dein Prüfauftrag vorliegt solltest du allerdings schnellstmöglich den Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Bei Fragen kannst du dich jederzeit an uns wenden.
BEI RÜCKFRAGEN ZU DEN VORAUSSETZUNGEN KANNST DU DICH JEDERZEIT BEI UNS MELDEN
Buch deinen Beratungstermin online für ein Gespräch vor Ort, per ZOOM oder telefonisch unter 089 – 12 22 34 515.
B197 BF 17 - Autoführerschein mit 17 Jahren
Mindestalter:
- Start der Ausbildung 16,5 Jahre
- Theoretische Prüfung maximal 3 Monate vor 17. Geburtstag
- Praktische Prüfung maximal 1 Monate vor 17. Geburtstag
Voraussetzungen der Begleitpersonen
Voraussetzungen der Begleitpersonen:
- Mindestalter 30 Jahre
- Seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines Autoführerscheins (ohne Unterbrechung)
- Maximal einen Punkt im Zentralregister in Flensburg
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Es können beliebig viele Begleitpersonen beantragt werden
PS: Hat dein Begleiter zu viele Punkte? Zum Punkteabbau hier entlang!
Voraussetzungen Autoführerschein ab 18
Mindestalter
- Start der Ausbildung 17,5 Jahre
- Theoretische Prüfung maximal 3 Monate vor 18. Geburtstag
- Praktische Prüfung maximal 1 Monate vor 18. Geburtstag